Namensrecht
Was ist in Deutschland erlaubt?
Das Standesamt prüft jeden Vornamen. Diese Punkte entscheiden:
- Der Name darf dem Kind nicht schaden oder es lächerlich machen.
- Nachnamen, Marken und Ortsnamen werden meist abgelehnt.
- Eine feste Obergrenze für die Anzahl der Vornamen gibt es nicht – mehr als fünf sind unüblich.
- Seit 2008 muss ein Vorname das Geschlecht nicht mehr eindeutig erkennen lassen.
- Bei Ablehnung hilft ein Nachweis, etwa aus einem internationalen Namensbuch.
Keine Rechtsberatung – im Zweifel entscheidet das zuständige Standesamt.
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