NamenswunderBabynamen mit Bedeutung

Namensrecht

Was ist in Deutschland erlaubt?

Das Standesamt prüft jeden Vornamen. Diese Punkte entscheiden:

  • Der Name darf dem Kind nicht schaden oder es lächerlich machen.
  • Nachnamen, Marken und Ortsnamen werden meist abgelehnt.
  • Eine feste Obergrenze für die Anzahl der Vornamen gibt es nicht – mehr als fünf sind unüblich.
  • Seit 2008 muss ein Vorname das Geschlecht nicht mehr eindeutig erkennen lassen.
  • Bei Ablehnung hilft ein Nachweis, etwa aus einem internationalen Namensbuch.

Keine Rechtsberatung – im Zweifel entscheidet das zuständige Standesamt.

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